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50 % Frauen in die
Kommunalpolitik – 
jetzt ist die Zeit!

UNSERE FORDERUNG

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WER WIR SIND

Im Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten kooperieren seit 2014 unter der Trägerschaft des Vereins für Fraueninteressen e.V. frauenpolitische Verbände und zivilgesellschaftliche Gruppen sowie viele Einzelpersönlichkeiten als Unterstützer:innen.

Ziel des Aktionsbündnisses ist es, das Prinzip der Parität für eine demokratische und gleichberechtigte Beteiligung und Mitwirkung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken. Deshalb fordern wir Paritätsgesetze, die das Wahlrecht auf der Grundlage von Art. 3 Art. 2 GG und Art. 118 Absatz 2 BV reformieren, um die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in den Parlamenten zu garantieren.

Seit 2022 ist der Schwerpunkt des Aktionsbündnisses auf der Gleichstellung von Frauen und Männern in den bayerischen Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen. Parität soll im Bayerischen Kommunalwahlrecht gesetzlich verankert werden.

Mit unseren Bündnispartner:innen sowie Einzelpersönlichkeiten aus allen zivilgesellschaftlichen Gruppen, Verbänden und Parteien setzen wir uns gemeinsam für eine Wahlrechtsreform auf kommunaler Ebene ein, um spätestens bei den Kommunalwahlen 2032 paritätisch wählen zu können.

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WAS HABEN WIR VOR

Wir sind davon überzeugt, dass paritätisch gewählte Gremien die Partizipation aller Bürger:innen ermöglichen und ihre Interessen und Bedarfe berücksichtigen. Denn nur eine paritätisch sich gestaltende Kommune kann die Daseinsvorsorge für ihre Bürger:innen ausgewogen gewährleisten sowie das Gemeinwohl sichern und das Demokratiebewusstsein schärfen. 

  • Parität in der Kommunalpolitik stärkt unsere repräsentative Demokratie und hat Signalwirkung auf Landes- und Bundesebene!

WIE ERREICHEN WIR 
PARITÄT IN DEN KOMMUNEN

Es ist Kommunalwahl in Bayern und in allen Gemeinde- und Stadträten sowie in den Kreistagen erreichen Frauen endlich 50 Prozent der Mandate. 

WIE SOLL DAS GEHEN?

Ganz einfach: Wir müssen an die Spielregeln, also an das Kommunalwahlgesetz ran. Aber keine Sorge, die „bayerischen Spezialitäten“ wie Panaschieren und Kumulieren bleiben erhalten. Es wird nur einen kleinen Unterschied aber mit ganz großer Wirkung geben.

Um am Ende gleich viele Frauen und Männer in den Gremien zu haben, müssen die Parteien und Wählergruppen nach dem neuen Wahlgesetz in Zukunft für beide Geschlechter getrennte Listen aufstellen. Diverse Personen entscheiden selbst, auf welcher Liste sie kandidieren wollen. Und die Wähler:innen dürfen die Hälfte ihrer Stimmen jeweils der Männer- und der Frauenliste geben. Danach werden die Stimmzettel wie bisher ausgezählt und die Sitze paritätisch vergeben. Das ist alles!

NOTWENDIGE ÄNDERUNGEN

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Nur wenige 
Gesetzesänderungen sind notwendig, um Parität in den Kommunen zu erreichen.

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UNSER BEISPIEL

In einem Gemeinderat sind 20 Mandate zu verteilen. Auf der Männerliste von Parteien oder Wählergruppen dürfen maximal 10 Männer, auf der Frauenliste maximal 10 Frauen aufgestellt werden.
Am Wahltag kann jede stimmberechtigte Person maximal 10 Stimmen auf dem Männerstimmzettel der verschiedenen Männerlisten von Parteien und Gruppierungen und maximal 10 Stimmen auf dem Frauenstimmzettel der verschiedenen Frauenlisten vergeben.
Die Auszählung erfolgt jeweils getrennt nach Männerstimmzetteln und Frauenstimmzetteln.

  • Am Ende gibt es auf diese Art und Weise endlich immer gleich viele Männer und Frauen in den Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen. Die langersehnte Geschlechterparität ist erreicht.
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AKTUELLE SITUATION   
IN BAYERN UND DEUTSCHLAND

FRAUENANTEIL IN Der Kommunalpolitik Stand 2020
STADT- UND LANDVERTEILUNG

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25 kreisfreie Städte
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2031 kreisangehörige Gemeinden
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Kreistage
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2020 insgesamt 37.322 Mandate, davon 8.661 Frauen und
2014 insgesamt 37.190 Mandate darunter 7489 Frauen!


FRAUENANTEIL IM Zeitvergleich

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Kommunalwahl 2008
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Kommunalwahl 2020
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Kommunalwahl 2026
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