
Demokratieprinzip: PARITÄT
Mein Einsatz im Verein für Fraueninteressen für ein paritätisches Frauenwahlrecht
Seit 1984 – das sind mehr als 40 Jahre - engagiere ich mich ehrenamtlich im Verein für Fraueninteressen in München. Die inzwischen mehr als 130-jährige Geschichte dieses Frauenvereins beeindruckt mich bis heute sehr.
Die Gründungsfrauen des Jahres 1894 haben die erste deutsche und die bayerische Frauenbewegung maßgeblich beeinflusst und mitgestaltet. Sie haben jahrzehntelang – trotz massiver Widerstände und unter Einsatz von Leib und Leben – für das Frauenwahlrecht gekämpft, bis es endlich 1918 in der Weimarer Verfassung verankert wurde. Den vielen in der Frauenbewegung engagierten Frauen fühle ich mich verpflichtet, ihren Einsatz für Gleichberechtigung und Chancengleichheit fortzusetzen, bis dieses Ziel erreicht ist.
Nach der Nazi-Diktatur mussten die Frauen erneut für ihre gleichberechtigte Teilhabe kämpfen.
1949 für Artikel 3 im Grundgesetz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ und bis heute für dessen Umsetzung in die gesellschaftspolitische Praxis.
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde 1994 sogar eine Ergänzung des Artikel 3 Absatz 2 im Grundgesetz vorgenommen. Der neue Satz 2 lautet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
30 Jahre danach kämpfen wir immer noch für dieses Ziel!
Deshalb brauchen wir Parität in den Parlamenten, damit Frauen nach ihrem Bevölkerungsanteil von 51 Prozent endlich direkt an der Gesetzgebung mitwirken! Erst dann haben wir eine vollständige Demokratie.
Das gelingt nur über ein paritätisches Wahlrecht. Dafür setzen wir uns im Verein für Fraueninteressen in einem 2014 gegründeten Aktionsbündnis ein.
Unser aktuelles Ziel ist:
Wir wollen ein paritätisches Kommunalwahlrecht in Bayern!
Die nächste Kommunalwahl in Bayern findet am 8. März 2026 statt. Das ist der Internationale Frauentag!
Es wird sich zeigen, ob bei der Kommunalwahl 2026 mehr Frauen kandidieren und auch gewählt werden.
Es ist zu befürchten, dass - wie bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 - weniger Frauen zur Wahl stehen als bisher. Es liegt an den Parteien und Wähler:innengruppen, ob sie die Hälfte der Kandidaturen auf ihren Wahllisten an Frauen vergeben. Nur dann haben Frauen die gleiche Chance wie Männer, gewählt zu werden.
Dass dies nicht freiwillig geschieht, wissen wir aus den Erfahrungen seit Einführung des Frauenwahlrechts im Jahr 1918. Parteien haben nur wenigen Frauen aussichtsreiche Kandidaturen zugestanden. Der Frauenanteil in Parlamenten blieb lange unter 10 Prozent.
Heute stellen nur drei Parteien paritätische Wahllisten auf und nominieren Frauen und Männern nach dem Reißverschlussverfahren: Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und die SPD.
Dennoch stagniert der Frauenteil in den Parlamenten bei 35 Prozent und oft weit darunter.
Deshalb wollen wir, dass bis zur Kommunalwahl 2032 in Bayern ein paritätisches Wahlrecht gesetzlich eingeführt wird.
Die Hälfte der Mandate soll über getrennte Frauen- und Männerlisten vergeben werden. Diverse Menschen können sich über eine der beiden Listen um ein Mandat bewerben. Nur so wird Parität in den Gemeinde-, Kreis-, Stadt- und Bezirksräten hergestellt!
In den letzten 25 Jahren stagniert oder sinkt der Frauenanteil in den deutschen Parlamenten. Es bringt auch unsere Demokratie in Gefahr, wenn Frauen ihre Anliegen nicht in die Gesetzgebung einbringen können und daran gehindert werden, ihr passives Wahlrecht wahrzunehmen.
Ich zitiere einen oft gehörten Satz:
Wenn wir in der Demokratie schlafen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir in der Diktatur aufwachen!
Demokratie funktioniert nur mit der gleichberechtigten Teilhabe der Frauen! Solange Frauen nicht zu 50 Prozent in den Parlamenten vertreten sind, haben wir ein Demokratiedefizit.
Elisabeth Selbert, eine der vier „Mütter“ des Grundgesetzes, hat diesen seit 1949 bestehenden verfassungswidrigen Zustand auch als „Verfassungsbruch in Permanenz“ bezeichnet.
Deshalb brauchen wir Paritätsgesetze!
Unterstützen Sie uns, ein paritätisches Wahlrecht für die Kommunalwahl in Bayern durchzusetzen!
Wir wollen im Aktionsbündnis eine Unterschriftenkampagne initiieren und dafür werben, dass die bayerischen Wählerinnen und Wähler in großer Zahl daran teilnehmen.
Dann kann der Bayerische Landtag dieses Anliegen nicht mehr ignorieren, sondern muss ein paritätisches Kommunalwahlrecht einführen.
Dann können Frauen nicht nur ihr aktives, sondern endlich auch ihr passives Wahlrecht gleichberechtigt wahrnehmen.
Brigitte Rüb-Hering
2. stellvertretende Vorsitzende im Verein für Fraueninteressen e.V.
24. November 2025